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12:45:43Die 62. Deutsche Pflanzenschutztagung wird als Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme im Pflanzenschutz in Niedersachsen gemäß § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung in Verbindung mit § 9 Pflanzenschutzgesetz anerkannt.

Um den Nachweis zu erhalten, sind Sie zur Teilnahme an Vortragssektionen mit einem zeitlichen Umfang von mindestens vier Stunden verpflichtet, wobei aus den nachfolgenden acht Themenblöcken mindestens vier Themenblöcke abzudecken sind. Da die Themenbereiche „Rechtsgrundlagen" und „Integrierter Pflanzenschutz" Pflichtthemen darstellen, sind noch zwei weitere Themenbereiche abzudecken.
Themenbereiche für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Sachkunde im Pflanzenschutz:

  • Rechtsgrundlagen (Pflichtthema)
  • Integrierter Pflanzenschutz (Pflichtthema)
  • Schadursachen und deren Diagnose
  • Pflanzenschutzmittelkunde
  • Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
  • Geräte zur sachgerechten Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
  • Risikomanagement
  • Anwenderschutz

Sie können im Online-Portal der Pflanzenschutztagung nach Ihrem Login anmelden, dass Sie den Nachweis über die Teilnahme an der Pflanzenschutztagung als Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme für die Sachkunde im Pflanzenschutz erhalten möchten. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird Ihnen den Nachweis gern nach der Tagung zusenden. Die Kosten belaufen sich auf 20,00 €.